Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Coworking Space der 3D RenderMachine GmbH, im Folgenden „CO“ genannt.
1.2. Anschrift: CO 3D RenderMachine GmbH, Frankenstr. 23, 40476 Düsseldorf
2. Allgemeines
2.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die der CO seinen Kunden bzw. Vertragspartnern anbietet. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn sie vom CO ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Leistungsbeschreibung
3.1. Die Leistungen und Angebote des CO umfassen die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich unbegrenzten Internetzugang (WLAN), sowie die Nutzung von Rollcontainern und Schließfächern im Rahmen der angebotenen Services. Zudem stehen zwei Multifunktionsräume (kostenpflichtig) und Team-Bereiche in den Räumlichkeiten der 3D RenderMachine GmbH, Frankenstr. 23, 40476 Düsseldorf, zur Verfügung. Darüber hinaus können im Co zusätzliche Serviceleistungen, Workshops und Veranstaltungen angeboten werden.
3.2. Je nach gewählter Vertragsart/Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
Folgende Tarife werden aktuell angeboten:
– Tageskarte: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze ab 9 Uhr morgens 1 Tag Nutzungsberechtigung inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
– Halber Tag: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze für 4 aufeinanderfolgende Stunden inklusive Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
– 10er Karte: 10 Tage Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
– Monatsticket: Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten für einen Monat ab Inanspruchnahme.
– Quartalsflat: Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten für ein Quartal (3 Monate) ab Inanspruchnahme.
– Fixed Desk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz mit optionalem 24 Std. Zugang inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) und Schließfach.
– Multifunktionsraum 1: Raumnutzung nach Verfügbarkeit, Mindestbuchungsdauer 2 Stunden.
– Multifunktionsraum 2: Raumnutzung nach Verfügbarkeit, Mindestbuchungsdauer 2 Stunden.
Die Tageskarten sind ab dem Kauf 180 Tage lang gültig.
(a) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, W-LAN.
(b) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(c) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des CO. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den CO zur fristlosen Kündigung.
4. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
4.1. Der Zugang zum CO ist für Nutzer nur während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo-Fr von 09:00 – 18:00 Uhr möglich (Team Büros und Fixed Desks nach Absprache).
4.2. Clean-Desk-Policy: Jeder Nutzer ist verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände am Ende der allgemeinen Öffnungszeiten vom Schreibtisch zu entfernen. Das CO behält sich vor, alle Gegenstände (Unterlagen, Müll, etc.) beim nächsten Reinigungsgang komplett zu entsorgen.
5. Anmeldung der Kunden
5.1. Kunden des CO, die einen Nutzervertrag abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Die Anmeldung ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber dem CO unverzüglich mitzuteilen.
6. Vertragsschluss
6.1. Der Vertrag wird durch eine Anmeldung vor Ort an der Rezeption von CO oder über die Management-Software Cobot auf der Website co.cobot.me geschlossen.
6.2. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und CO kommt erst durch die schriftliche Annahmeerklärung von CO (Buchungsbestätigung) zustande. Diese beinhaltet insbesondere den gewählten Tarif.
6.3. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CO einverstanden. Diese können bei oder vor Vertragsabschluss ausgedruckt werden.
6.4. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. CO behält sich das Recht vor, jedes Angebot eines Nutzers zum Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6.5. Mit Abschluss des Vertrages sichert der Nutzer zu, dass die gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Er verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.
6.6. Der Vertragsbeginn ist, sofern nicht anders geregelt, unabhängig vom Monatsanfang.
6.7. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Vertragsmonats, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
6.8. Da es sich um gleitende Verträge handelt, entspricht der Monatsletzte jeweils dem Tag, der nummerisch einen Tag vor dem Datum des Vertragsschlusses liegt.
7. Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
7.1. Alle Preise von CO sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Zusätzliche Servicedienstleistungen werden gesondert berechnet. Hierfür gelten die jeweils angegebenen Tarife und Preise von CO.
7.2. Die Zahlung erfolgt entweder per Lastschrift/Kreditkarte/Paypal über den Cobot-Account.
7.3. Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei monatlich fälligen Zahlungen ist diese jeweils am Monatsersten zu leisten. Da es sich um gleitende Verträge handelt, entspricht der Monatserste dem Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Der Zahlungseingang ist dabei entscheidend. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, gerät der Nutzer automatisch in Verzug. In diesem Fall schuldet er CO Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe. Weitergehende Ansprüche aufgrund des Verzugs bleiben unberührt.
7.4. Bei Stornierungen von den beiden Multifunktionsraum-Buchungen gelten folgende Regelungen: Bis zu 10 Tage vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei Stornierungen mehr als 5 Tage vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Preises berechnet, und bei weniger als 5 Tagen vor dem Termin sind 100 % des Preises fällig.
8. Datenschutz
8.1. CO beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weitere gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz.
8.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt außerdem zu, dass seine persönlichen Daten zur Bonitätsprüfung an ein Auskunftsbüro übermittelt werden dürfen. Alle Daten werden von CO und berechtigten Dritten vertraulich behandelt.
8.3. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall verpflichtet sich CO, die persönlichen Daten des Kunden unverzüglich zu löschen.
9. Kündigungen
9.1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und in allen Fällen unberührt. Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
9.2. CO kann das Vertragsverhältnis insbesondere dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Hauptmietverhältnis mit dem Vermieter von CO beendet wird und damit die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden entfällt.
9.3. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
10. Vertragsdurchführung
10.1. Der Kunde ist im Rahmen der Tarife berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie, in den Räumen aufzustellen, vorausgesetzt, dass CO vorher zugestimmt hat.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, CO seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden mindestens zwei Tage vorher angekündigt werden. Die Bereitstellung erfolgt in Absprache zwischen dem Kunden und CO.
10.3. Eine Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
10.4. Technische oder andere Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, wie Umbauten, Einbauten, Installationen oder Anpassungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen, sind nur mit schriftlicher Genehmigung von CO und auf Kosten des Kunden zulässig. Auf Verlangen von CO muss der Kunde den ursprünglichen Zustand des Arbeitsplatzes fachgerecht wiederherstellen, spätestens bei Rückgabe. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht, auch wenn CO auf die Wiederherstellung verzichtet. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche behördliche Genehmigungen selbst einzuholen und die entstehenden Kosten zu tragen.
10.5. CO behält sich das Recht vor, Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen vorzunehmen, die zur Erhaltung oder zum Ausbau des Gebäudes, zur Abwendung von Gefahren oder zur Behebung von Schäden erforderlich sind. Diese Arbeiten erfolgen nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Kunden. Bei Gefahr im Verzug ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich. Der Kunde muss seinen Arbeitsplatz stets zugänglich halten und im Bedarfsfall unverzüglich räumen. Entstehende Kosten, wie Ersatzkosten oder Verzögerungsschäden, trägt der Kunde. Eine Minderung des Nutzungsentgelts ist in solchen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Gebrauch der Arbeitsplätze wird unverhältnismäßig lange beeinträchtigt oder ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall nicht ausgeschlossen.
11. Gewährleistung, Haftung
11.1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet aufgrund des ihm bekannten Zustands auf Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. CO übernimmt bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.
11.2. CO haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch CO, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CO auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter, ist ausgeschlossen, es sei denn, CO trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
11.3. CO übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Arbeiten der Kunden oder die Übermittlung von Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine wettbewerbs-, urheber-, marken- oder datenrechtlichen Verstöße erfolgen. Im Falle eines Verstoßes hält der Kunde CO von Ansprüchen Dritter frei. Verstöße, wie das Aufrufen von strafrechtlich relevanten oder pornografischen Inhalten, berechtigen CO zur Kündigung des Vertrags. Der Kunde erstattet CO etwaige Kosten der Rechtsverfolgung.
11.4. Kunden ohne festen Arbeitsplatz (Fixdesk oder Team Office) erkennen an, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen kommen kann und kein Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit besteht.
12. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
12.1. Der Kunde hat die genutzten Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an CO zurückzugeben. Schäden oder Verluste sind von ihm vollumfänglich zu ersetzen.
12.2. Alle Schlüssel, einschließlich selbst beschaffter, sind an CO zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann CO die Arbeitsplätze öffnen, reinigen und zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör müssen in gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben werden.
12.3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig zurück, haftet er CO für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich solcher, die über das Nutzungsausfallentgelt hinausgehen.
13. Änderungen der AGB
13.1. CO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
14. Schlußbestimmungen
14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. Der Gerichtsstand ist der Sitz von CO in Düsseldorf.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder später ihre Gültigkeit verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Stand der AGB: Dezember 2024